EU-Förderprogramme und Fördermöglichkeiten

Direkte Finanzhilfen der Europäischen Kommission oder ihrer Exekutivagenturen für Projekte mit konkreten Zielsetzungen (Umwelt, Forschung, Ausbildung usw.)

Indirekte Unterstützung durch nationale und lokale Verwaltungsbehörden.

Bedingungen für die Vergabe direkter Finanzhilfen

Direkte Finanzhilfen der Kommission

  • sind lediglich eine Ergänzung - die EU finanziert Projekte nicht zu 100 %;
  • dienen allein der Kostendeckung und dürfen nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden;
  • können nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte vergeben werden;
  • werden pro Projekt nur einmal vergeben.

Wer ist förderfähig?

Unternehmen oder unternehmensnahe Einrichtungen (Unternehmensverbände, Erbringer von Unternehmensdienstleistungen, Berater usw.), die Projekte zur Förderung von EU-Interessen oder zur Umsetzung von EU-Programmen oder -Strategien durchführen.

Die Projekte sollten länderübergreifend und gut durchdacht sein und einen Mehrwert bieten.

Die genauen Förderkriterien entnehmen Sie der jeweiligen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden auf der Website der zuständigen Generaldirektion oder Exekutivagentur der Kommission veröffentlicht, teilweise auch im EU-Amtsblatt - Reihe C .
https://ec.europa.eu/austria/business-funding_de

Leitfaden für EU-Förderungen

Der Leitfaden richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen (NRO), junge Menschen, Forscher, Landwirte, öffentliche Einrichtungen und andere Akteure, die mehr über die Möglichkeiten der EU-Förderung erfahren möchten.
http://ec.europa.eu/archives/budget/funding/index_de.html

Gerne sind wir Ihnen bezüglich Unternehmensgründung behilflich.

Wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden