Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) für Neugründer, auch für die Limited
Die Limited mit Niederlassung in Österreich bekommmt auch die NeuFöG Förderung
Unter welchen Voraussetzungen gelte ich als Neugründer bzw. Jungunternehmer?
Jungunternehmer sind Personen, die
- Erstmals wirtschaftlich selbständig tätig sind bzw. während der letzten fünf Jahre vor Gründung bzw. Übernahme nicht wirtschaftlich selbständig waren.
- Bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben.
- Das Unternehmen tatsächlich führen (bei Gesellschaften mind. zu 25% direkt beteiligt und handelsrechtlicher Geschäftsführer).
- Es muss sich um eine Gründung/Übernahme eines KMU handeln.
- Bei Förderungen in Bereich Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen und Handel darf die Gründung zeitlich längstens vor 6 Monaten bzw. 3 Jahren stattgefunden haben.
- Für Tourismus- und Verkehrsbereich gelten eigene Bestimmungen.
Wo kann ich als Jungunternehmer eine Förderung erhalten?
Jungunternehmer mit Ausnahme der Sparten Tourismus und Verkehr werden von der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH. - vormals Bürgesförderungsbank) gefördert. Im Bereich Tourismus und Verkehr gelten eigene Bestimmungen.
Welche Förderungen erhalte ich als Jungunternehmer?
- Bürgschaft für materielle Investitionen, Grundstückskauf, Fahrzeugkauf, Betriebsmittel
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss für materielle Investitionen (nicht für Fahrzeuge); Höhe 10 % AWS und 5 % SFG
- Zinssatzobergrenze für geförderte Projekte
- Es können alle drei Fördermöglichkeiten kumulativ in Anspruch genommen werden.
- Für Tourismus gelten eigene Bestimmungen.
Muss das Unternehmen bei Antragstellung schon gegründet sein und der Gewerbeschein vorliegen?
Nein, die Antragstellung ist bereits in der(konkreten) Planungsphase möglich. Eine Förderung kann allerdings erst dann erfolgen, wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, dh. auch das Unternehmen gegründet wurde und alle notwendigen Berechtigungen vorliegen.
Welche Sicherheiten müssen für einen Jungunternehmerkredit bereitgestellt werden?
Wenn der Förderungsantrag sich nur auf eine Zuschussförderung bezieht, nimmt die Förderstelle keinen Einfluss auf die Besicherung des Kredites. Diese ist zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer frei zu vereinbaren.
Für den Fall, dass der/die JungunternehmerIn nicht über ausreichende bankmäßige Besicherungsmöglichkeiten verfügt, kann die Förderstelle durch eine Ausfallsbürgschaft (d.h. durch die Bereitstellung einer Sicherheit) behilflich sein. Bis zu einem Gesamtfinanzierungsbetrag von € 75.000,-- sind für diese Kredite, mit Ausnahme der persönlichen Haftung der UnternehmerIn/wesentlichen GesellschafterInnen, keine Sicherheiten beizubringen.
Wann kann ich einen Gründungsbonus beanspruchen?
Jeder Jungunternehmer kann den Gründungsbonus von derzeit 14 % (max. € 8.400,--) beanspruchen, der folgende Kriterien erfüllt:
a) ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder
b) ein kleines Unternehmen, das technische Dienstleistungen oder Infrastrukturdienstleistungen für Unternehmen gem. Punkt a) erbringt, gründen oder übernehmen (bei Übernahmen muss die Mehrheit, d.h. mehr als 50 % übergeben werden) und
- während der letzten 5 Jahre vor Gründung bzw. Übernahme nicht wirtschaftlich selbständig waren,
- eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben und
- das Unternehmen tatsächlich führen (bei Gesellschaften: mit mind. 25 % beteiligt und handelsrechtlicher Geschäftsführer sind).
Die Unternehmensgründung bzw. -übernahme kann zeitlich längstens 3 Jahre vor Einbringung des Förderungsansuchens liegen.
Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen
- einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € erzielen oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € erreichen und
- sich zu höchstens 25 % im Besitz eines oder mehrerer diese Definition nicht erfüllenden Unternehmen befinden (Ausnahme: Öffentliche Beteiligungsgesellschaften und Risikokapitalgesellschaften)
Welche Sparform ist für den Gründungsbonus zulässig?
Die Sparform ist frei wählbar (mit Ausnahme von bereits geförderten Sparformen, wie z.B. Bausparen).
Wann muss ich die Anmeldung zum Gründungsbonus/Gründungssparen an die aws stellen?
Mindestens 1 Jahr vor Gründung bzw. Übernahme muss der Gründungssparer das Anmelde- bzw. Antragsformular bei der aws einreichen.
Was ist ein Businessplan und woraus besteht dieser?
Der Businessplan ist ein Geschäftsplan des kapitalsuchenden Unternehmens in dem Ziele, Strategie und Vorhaben aufgeführt und quantifiziert werden.
Die Bestandteile des Businessplans sind:
- Beschreibung des Unternehmens und des Managements
Hier sollten Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, wesentliche Beteiligungen der Gesellschafter und Konzernverhältnisse zusammengeführt werden.
Weiters sollte die Beschreibung, das Management und die Schlüsselkräfte sowie eine Bilanz und GuV der letzten drei Geschäftsjahre beinhalten. - Unternehmensgegenstand
Neben einer Produktbeschreibung sollten Sie unbedingt darauf eingehen, was Ihr Produkt/Dienstleistung genau von den anderen unterscheidet und welche Eigenschaften den Wettbewerbsvorteil sichern.
Beschreiben Sie die Produktionsprozesse, Kapazitäten, notwendiges Personal sowie zugrunde liegende Technologien und Techniken. An dieser Stelle müssen auch etwaige Lizenzen oder Patente erwähnt werden. - Darstellung des Marktes
Qualitative und quantitative Aussagen über Marktgröße und -volumen, aber auch Zukunftstrends sowie die Vertriebsstrategie (Vertriebskanäle, preisliche Positionierung, Kommunikation) sollte man hier wieder finden. - Beschreibung des Projekts samt Umsetzungsplan
Die wesentlichen Punkte sind hier: Zielsetzung des Projekts, Darstellung der Projektkosten, geplanter Kapitalbedarf samt Darstellung der geplanten Finanzierungsstruktur.
Eine Planrechnung sollte sich auf die kommenden drei bis fünf Jahre erstrecken. Setzten Sie Meilensteine, um die Zielerreichung messen zu können. - Planung
die Planung soll eine 3-Jahresplanung, Investitionsplanung, Finanzplanung sowie Personalplanung enthalten. - SWOT-Analyse
Die Stärken, Schwächen, Chancen und Risken Ihres wirtschaftlichen Umfelds.
Gerne sind wir Ihnen bezüglich Förderung behilflich.
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Telefon: +43 (0)5524 22308
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