Firmennamen kostenlos prüfen - Firmenbuch Österreich
Wir sehen für Sie im Register nach, ob Ihr Wunschname noch frei ist — kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Bevor Sie Logo, Drucksorten, Website und Domain in Auftrag geben, sollte feststehen, dass der Name auch zu haben ist. Nennen Sie uns bis zu drei Wunschnamen — wir prüfen alle drei in einem Durchgang und melden uns mit dem Ergebnis.
- Kostenlos und unverbindlich
- Antwort meist binnen 24 Stunden
- Bis zu drei Namen je Anfrage
- Für alle Gesellschaftsformen
Wunschnamen jetzt prüfen lassen
Je mehr Sie uns mitgeben, desto genauer fällt die Auskunft aus. Ein Zweit- und Drittwunsch erspart Ihnen einen Umlauf, wenn der erste Name schon vergeben ist.
Noch kein Name? Der Firmennamen-Generator stellt Ihnen Vorschläge zusammen und trägt die ausgewählten hier oben ein.
Sie haben noch keinen Namen
Der Generator setzt aus Ihren Stichwörtern Vorschläge zusammen und hängt den Zusatz der Gesellschaftsform an. Die besten übernehmen Sie mit einem Klick in das Formular hier oben.
Sie haben einen Namen, aber Zweifel
Wir gehen Ihre Kandidaten am Telefon mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Gesellschaftsform dazu passt und worauf das jeweilige Register achtet.
Warum sich die Prüfung lohnt
Der Firmenname ist keine reine Geschmacksfrage. Er steht im Register, auf jeder Rechnung und auf dem Bankkonto — und lässt sich später nur mit Aufwand ändern.
- Der Name ist vielleicht schon vergebenViele Namen stehen bereits im Firmenbuch oder Handelsregister. Fällt das erst bei der Anmeldung auf, verlieren Sie Zeit — und unter Umständen den bereits gedruckten Auftritt.
- Ähnliche Namen führen zu KonfliktenAuch ein Name, der einem bestehenden nur ähnelt, kann Post von einem Mitbewerber nach sich ziehen. Das kommt auch Jahre nach der Gründung noch vor.
- Banken und Behörden sind strengEin irreführender oder geschützter Bestandteil kann dazu führen, dass eine Kontoeröffnung oder die Eintragung abgelehnt wird.
- Domain, Logo und Drucksorten hängen daranSteht der Name fest, lässt sich alles Weitere in einem Zug erledigen. Muss er noch einmal geändert werden, fängt vieles von vorne an.
Woraus ein Firmenname bestehen darf
Bei einer Limited haben Sie große Freiheiten. Bei der GmbH, der FlexCo und der KG ist der Rahmen enger, weil das Firmenbuch strengere Maßstäbe anlegt. In allen Fällen sind drei Wege üblich:
Familienname
Mustermann Ltd, Mustermann GmbH, Mustermann KG. Der klassische Weg — schlicht und unverwechselbar.
Branchenbezug
Schlosserei Mustermann GmbH. Sagt sofort, worum es geht, und hilft bei der Auffindbarkeit.
Fantasiename
Wasser Berg und Sterne Ltd. Am freiesten in der Gestaltung, dafür erklärungsbedürftig.
Das letzte Wort muss in jedem Fall die Gesellschaftsform bezeichnen — Limited beziehungsweise Ltd, Ltd & Co KG, GmbH, FlexCo oder KG.
Bestandteile mit besonderen Voraussetzungen
| Bestandteil | Was gilt |
|---|---|
| Holding, Group | Nur mit Genehmigung und wenn mindestens zwei Tochtergesellschaften benannt werden. |
| Bank, Insurance, Assurance | Nur mit der jeweiligen Konzession. Auch fremdsprachige Entsprechungen sind erfasst. |
| Bezug zu Behörden | Namen, die eine Nähe zu Regierung, Kammer oder Behörde nahelegen, sind nicht zulässig. Dazu zählen etwa Chamber of Commerce oder Police. |
| Österreich, Bundesländer, Ortsnamen | Geografische Bezeichnungen sind zulässig, solange sie nicht über Größe oder Bedeutung des Unternehmens täuschen. „Österreich“ im Namen eines Einpersonenbetriebs wird beanstandet. |
| International, European, Euro | Möglich, wird aber im Einzelfall geprüft. |
| Doktor- und Adelstitel | In der Regel unproblematisch. |
| Anstößige oder gesetzwidrige Begriffe | Ausgeschlossen. |
Gründen Sie eine irische Gesellschaft, kommt eine weitere Liste dazu: Das Companies Registration Office führt Begriffe, die nur mit vorheriger Zustimmung geführt werden dürfen — „bank“ etwa auch dann, wenn es bloß zufällig im Wort steckt.
Wo wir nachsehen
Jedes Land führt sein eigenes Register. Welches zuständig ist, hängt von der Gesellschaftsform ab — nicht von Ihrem Wohnsitz.
| Land | Register | Anmerkung |
|---|---|---|
| Österreich | Firmenbuch | Elektronisch abfragbar. Ausführliche Auszüge sind kostenpflichtig. |
| Deutschland | Handelsregister | Online einsehbar; vollständige Auszüge kosten eine Gebühr. |
| Schweiz | Zefix | Nahezu alle Daten sind frei und ohne Gebühr einsehbar. |
| Liechtenstein | Handelsregister | Abfrage über das Amt für Justiz. |
| Irland | CRO | Companies Registration Office, Dublin. Groß- und Kleinschreibung, Satz- und Leerzeichen sowie „und“ und „&“ gelten als derselbe Name. Als einziges Land ist dort auch eine Namensreservierung möglich. |
| USA | Secretary of State | Jeder Bundesstaat führt ein eigenes Register. Derselbe Name kann in Delaware frei und in Wyoming vergeben sein. |
So läuft es ab
Formular ausfüllen
Bis zu drei Wunschnamen, die gewünschte Gesellschaftsform und Ihre Branche. Zwei Minuten.
Wir sehen nach
Wir fragen im zuständigen Register ab und sehen uns an, ob es zu ähnlichen Eintragungen kommen kann.
Ergebnis per E-Mail
In der Regel innerhalb von 24 Stunden — mit einer Einschätzung zu jedem der genannten Namen.
Weiter zur Gründung
Passt der Name, können Sie unmittelbar bestellen. Reservieren lässt er sich in den meisten Ländern nicht — wer zuerst anmeldet, bekommt ihn.
Häufige Fragen
Was kostet der Namens-Check?
Die Abfrage, ob Ihr Wunschname im Register bereits eingetragen ist, ist kostenlos und unverbindlich.
Möchten Sie darüber hinaus beurteilt haben, ob der Name auch eintragungsfähig ist, übernimmt das eine Rechtsanwaltskanzlei, die Sie unmittelbar beauftragen. Das kostet EUR 98 und gilt für alle österreichischen Gesellschaftsformen; erteilen Sie danach einen Gründungsauftrag, wird der Betrag zur Gänze angerechnet.
Wie lange dauert es?
In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen meist deutlich früher. Bei mehreren Ländern in einer Anfrage kann es einen Tag länger dauern.
Können Sie meinen Namen reservieren?
In den meisten Ländern nicht — die Register kennen keine Reservierung. Wer zuerst anmeldet, bekommt den Namen. Das gilt für Österreich, Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich.
Eine Ausnahme ist Irland: Dort lässt sich ein Firmenname beim Companies Registration Office für eine begrenzte Zeit vormerken. Wenn Sie eine irische Gesellschaft gründen wollen, sagen Sie es uns — wir erledigen das für Sie.
In den USA wäre eine Reservierung beim jeweiligen Bundesstaat ebenfalls möglich, wir bieten sie dort aber nicht an.
Für alle übrigen Länder gilt deshalb: Steht der Name fest, sollte die Gründung zügig folgen. Wir halten uns bereit.
Prüfen Sie auch Marken und Domains?
Domains ja. Ob die passende Adresse noch frei ist, sehen Sie unmittelbar bei unserem eigenen Dienst Internet Providers nach — und können sie dort auch gleich sichern. Brauchen Sie dazu eine Website, übernimmt das unser Studio Neon Studio.
Marken nein. Der Namens-Check betrifft ausschließlich das Firmenregister. Das Markenregister ist davon getrennt: Ein Name kann im Firmenbuch frei und dennoch als Marke geschützt sein. Diese Prüfung nehmen wir nicht vor — dafür ist eine Patentanwaltskanzlei zuständig, die Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.
Was ist der Unterschied zwischen Verfügbarkeit und Eintragungsfähigkeit?
Verfügbarkeit heißt: Steht dieser Name schon im Register? Das ist eine Auskunft, die wir selbst einholen.
Eintragungsfähigkeit heißt: Wird die Behörde den Namen auch akzeptieren? Das ist eine rechtliche Beurteilung und Sache eines Rechtsanwalts oder Notars.
Ich habe noch gar keine Idee für einen Namen.
Dann sehen Sie sich zuerst unsere Anregungen zur Namensfindung an. Sobald Sie zwei, drei Kandidaten haben, prüfen wir sie in einem Durchgang.
Gilt der Check auch für Deutschland, die Schweiz oder das Ausland?
Ja. Sagen Sie uns im Formular, welche Gesellschaftsform Sie im Sinn haben — daraus ergibt sich das zuständige Register. Wir gründen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich, Irland und den USA.
Namen prüfen lassen — oder gleich sprechen
Wenn Ihnen die Auskunft allein nicht reicht: Wir gehen Ihre Namen gerne am Telefon mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Gesellschaftsform dazu passt.
Telefon AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Schriftlich Kontaktanfrage Leistungen und Preise Gratis-Exposé
Die Verfügbarkeitsabfrage im Register ist eine Auskunft, keine rechtliche Beurteilung. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens — dazu zählt auch die Eintragungsfähigkeit eines Firmennamens — nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.