Das PSC-Register in Großbritannien

Großbritannien

Wer mehr als ein Viertel einer britischen Gesellschaft hält, steht im PSC-Register — und muss sich beim Companies House ausweisen.

Das Register gibt es seit 2016. Neu ist die Pflicht, die eigene Identität nachzuweisen: Für Neugründungen gilt sie seit November 2025, für bestehende Gesellschaften läuft die Frist noch.

Stand: 17. August 2026

Die Frist, die niemand ankündigt

Seit dem 18. November 2025 gehört der Identitätsnachweis zu jeder Neugründung und zu jeder neuen Bestellung eines Directors oder PSC. Wer davor schon eingetragen war, hat eine Übergangsfrist — und die endet im November 2026.

Wann sie im Einzelfall beginnt, hängt an einer Unterscheidung, die man kennen muss:

WerWann die vierzehn Tage laufen
PSC und zugleich Directorab dem Stichtag des Confirmation Statement der Gesellschaft
PSC, aber nicht Directorab dem ersten Tag des eigenen Geburtsmonats

Die zweite Regel ist die unauffällige. Ein Gesellschafter, der nicht in der Geschäftsführung sitzt, bekommt keine Aufforderung, die an einen Vorgang der Gesellschaft geknüpft wäre — seine Frist hängt an seinem Geburtsdatum, wie es im Register steht. Ist dort März 1990 eingetragen, läuft sie ab dem 1. März.

Wer die Frist verstreichen lässt, begeht nach englischem Recht eine Straftat. Daneben kann das Companies House Geldbussen im Verwaltungsweg verhängen. Das Amt rechnet damit, dass sich in diesem Zeitraum sechs bis sieben Millionen Personen ausweisen müssen.

Was jetzt zu tun ist

Der Nachweis läuft auf zwei Wegen, und beide führen zum selben Ergebnis — einem persönlichen Code beim Companies House:

  • Selbst, über GOV.UK One Login. Möglich seit dem 8. April 2025, kostenlos.
  • Über einen zugelassenen Dienstleister, im Gesetz Authorised Corporate Service Provider genannt.

Mit dem Code wird anschließend erklärt, dass die Identität geprüft ist. Der Code gehört der Person, nicht der Gesellschaft, und er wird für jede Rolle in jeder Gesellschaft gebraucht.

Zur Anleitung des Companies House (öffnet ein neues Fenster)

Wer als PSC gilt

Es genügt, wenn eine der fünf Bedingungen zutrifft. Sie stehen in Schedule 1A des Companies Act 2006.

BedingungAnmerkung
Mehr als 25 % der Anteileunmittelbar oder mittelbar
Mehr als 25 % der Stimmrechteunmittelbar oder mittelbar
Das Recht, die Mehrheit des board of directors zu bestellen oder abzuberufendurch Satzungsregelung auch bei weniger als 50 % Beteiligung möglich
Erheblicher Einfluss oder Kontrolle über die Gesellschaftder Auffangtatbestand; das Wirtschaftsministerium hat dazu eine Richtlinie erlassen
Erheblicher Einfluss oder Kontrolle über ein Treuhandvermögen oder eine Personenvereinigung, die ihrerseits eine der vier Bedingungen erfülltdamit greift die Pflicht durch Strukturen hindurch

Mittelbarer Einfluss genügt. Erfasst werden auch Personen, die bislang in keinem Gesellschaftsregister und nicht beim Companies House standen. Bei Treuhandverhältnissen ist ausdrücklich auch der Treugeber PSC, wenn eine der Bedingungen auf ihn zutrifft — dasselbe gilt für Holdingstrukturen, Beteiligungen und Unterbeteiligungen.

Was einzutragen ist

Für jeden PSC:

  • Name, Zustellanschrift und gewöhnliche Wohnanschrift
  • Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • der Tag, an dem die Person PSC geworden ist
  • welche der fünf Bedingungen zutrifft

Nicht alles davon ist öffentlich. Die gewöhnliche Wohnanschrift wird nicht veröffentlicht, und vom Geburtsdatum erscheinen nur Monat und Jahr. Das Register selbst ist beim Companies House einsehbar, und die Gesellschaft hält es an ihrem registered office bereit.

Genau diese Kürzung des Geburtsdatums ist der Grund, weshalb die Frist für Nicht-Directors an den Geburtsmonat anknüpft und nicht an einen Tag.

Die übrigen Register am registered office

Das PSC-Register kommt zu dem hinzu, was eine britische Gesellschaft ohnehin führt:

  • Register of members — das Verzeichnis der Gesellschafter
  • Register of directors und Register of secretaries
  • Register of charges — das Verzeichnis der Vermögenslasten
  • Minute books — die Protokolle

Das früher ebenfalls geführte Register of directors' interests ist mit dem Companies Act 2006 entfallen. Ältere Aufstellungen — auch frühere Fassungen dieser Seite — führen es noch mit.

Was wir dabei tun und was nicht

Wir führen die Register am registered office für die Gesellschaften, die bei uns in Verwaltung stehen, und melden die Angaben an das Companies House. Was zur laufenden Betreuung einer britischen oder irischen Gesellschaft gehört, steht bei der Serviceübernahme; zur Rechtsform selbst bei der Limited.

Den Identitätsnachweis kann Ihnen niemand abnehmen. Er ist an die Person gebunden und läuft entweder über GOV.UK One Login oder über einen zugelassenen Dienstleister. Wir sagen Ihnen, wen es in Ihrer Gesellschaft betrifft und wann die Frist läuft.

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