Rechtsformvergleich zwischen Personen- (EPU, OG, KG) und Kapitalgesellschaften (Ltd, GmbH, AG) in Österreich
Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen.
Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern unter anderem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zurate gezogen werden.
Personengesellschaften (EPU, OG, KG)
Eine Personengesellschaft entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Typisch ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus meist nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens.
Kapitalgesellschaften (Ltd, GmbH, AG)
Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Auch die notwendige Kapitalbeschaffung spielt eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre können sich mit ihrem Kapital beteiligen, ohne aktiv an der Geschäftsführung beteiligt zu sein. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, das heißt, sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten.
GmbH / AG | Limited | EPU, OG, KG | |
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Kapitalgesellschaft | |||
Personengesellschaft | |||
Haftung Eigentümer | |||
Mindestkapital | Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Davon müssen mindestens 5.000 Euro als Bareinlage eingezahlt werden. (seit 01.01.2024 |
Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe mindestens €1,00 |
Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe |
Bargründung | |||
Sachgründung | |||
Gemischte Gründung | |||
Ein-Personen-Gründung |
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Beliebig viele Gesellschafter | |||
Holding geeignet | |||
Eintragungspflicht Firmenbuch | Bei KG und OG | ||
Gesellschaftsvertrag ist notariatsaktpflichtig |
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WKO Mitgliedschaft erforderlich | |||
verdeckte Gewinnausschüttung | |||
Thesaurierung |
Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet |
Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet |
Nicht entnommene Gewinne werden nicht begünstigt besteuert |
Gewinnfreibetrag | Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen | Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen | Natürliche Personen können bei betrieblichen Einkünften einen Grundfreibetrag von 13 % des Gewinns geltend machen; maximal jedoch 13 % von € 30.000,00; darüber hinaus steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu; der Freibetrag kann allerdings in Summe maximal € 45.350,00 betragen; der Grundfreibetrag steht auch Basispauschalierern zu |
Gründungskosten |
ab € 1.800,- |
ab € 180,- | ab € 320,- |
GmbH | Limited | Personengesellschaft (OG, KG) | |
Kapitalgesellschaft | |||
Personengesellschaft | |||
Haftung Eigentümer |