Rechtsformvergleich zwischen Personen- (EPU, OG, KG) und Kapitalgesellschaften (Ltd, GmbH, AG) in Österreich

Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen.

Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern unter anderem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zurate gezogen werden.

Personengesellschaften (EPU, OG, KG)

Eine Personengesellschaft entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Typisch ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus meist nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens.

Kapitalgesellschaften (Ltd, GmbH, AG)

Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Auch die notwendige Kapitalbeschaffung spielt eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre können sich mit ihrem Kapital beteiligen, ohne aktiv an der Geschäftsführung beteiligt zu sein. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, das heißt, sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten.

Top Punkte
  GmbH / AG Limited EPU, OG, KG
 

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Kapitalgesellschaft  
Personengesellschaft    
Haftung Eigentümer    
Mindestkapital

Mindestkapital einer GmbH beträgt € 35.000,00;
für Neugründer gibt es ein Gründungsprivileg (Stammkapital beträgt für 10 Jahre: € 10.000,00)

Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe mindestens €1,00

Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe

Bargründung
Sachgründung  
Gemischte Gründung
Ein-Personen-Gründung


Bei der KG Nein

Beliebig viele Gesellschafter  
Holding geeignet  
Eintragungspflicht Firmenbuch Bei KG und OG

Gesellschaftsvertrag ist notariatsaktpflichtig

   
WKO Mitgliedschaft erforderlich
verdeckte Gewinnausschüttung    

Thesaurierung

Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet

Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet

Nicht entnommene Gewinne werden nicht begünstigt besteuert

Gewinnfreibetrag Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen Natürliche Personen können bei betrieblichen Einkünften einen Grundfreibetrag von 13 % des Gewinns geltend machen;
maximal jedoch 13 % von € 30.000,00;
darüber hinaus steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu;
der Freibetrag kann allerdings in Summe maximal € 45.350,00 betragen;
der Grundfreibetrag steht auch Basispauschalierern zu

Gründungskosten
Alle Preise exkl. MwSt. Mehrwertsteuer beträgt 20%; für Kunden außerhalb der EU/ mit Umsatzsteuer Identifikationsnummer Preise exkl. MwSt.

ab € 1.800,-

ab € 180,- ab € 320,-
Gründung
  GmbH Limited Personengesellschaft (OG, KG)
Kapitalgesellschaft

Personengesellschaft

Haftung Eigentümer